Entsorgungsfachbetrieb


Aus der Region für die Region


Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Seit 1999 sind wir ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 Abs. 4 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben) für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Speiseresten und anderen nicht besonders überwachungsbedürftigen organischen Abfällen.

Gesetzesgrundlagen zur Entsorgung und Verwertung von Speiseresten


  • Bioabfallverordnung
  • EGV 1774

Wir sind Mitglied folgender Verbände und Organisationen


  • BNS (Bundesverband der Nahrungs- und Speiseresteverwertung e.V.)
  • Fachverband Biogas e.V.
  • DBV (Deutscher Bauernverband)

Wir werden von folgenden Institutionen regelmäßig geprüft


  • ZUUM
  • QLA
  • TÜV
  • GUTcert

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